Hinweise zum Umgang mit Wespen, Bienen, Hornissen und Hummeln
Geschützte und nützliche Insekten
Wespen, Bienen, Hornissen und Hummeln sind wichtige Bestandteile unseres Ökosystems. Sie übernehmen unter anderem die Bestäubung von Pflanzen und tragen zur natürlichen Schädlingsbekämpfung bei.
Diese Tiere unterliegen den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Insbesondere Hornissen, Hummeln und viele Wildbienenarten stehen unter besonderem Schutz. Nester dürfen daher nicht eigenmächtig entfernt, umgesetzt oder zerstört werden.
Wespen- und Hornissenvölker leben in der Regel nur eine Saison. Im Herbst stirbt das Volk ab und das Nest wird verlassen. Die Jungköniginnen bauen im folgenden Jahr stets neue Nester und beziehen keine alten Nester erneut.
Verhalten im Umgang mit Wespen, Bienen, Hornissen und Hummeln
Bitte beachten Sie folgende Verhaltensregeln:
- Bewahren Sie Ruhe und vermeiden Sie hektische Bewegungen.
- Schlagen Sie nicht nach den Tieren und pusten Sie diese nicht an.
- Halten Sie Abstand zu Nestern und Einfluglöchern.
- Verstellen Sie nicht die Flugbahn der Tiere.
- Vermeiden Sie Erschütterungen im Bereich von Nestern.
- Stochern Sie niemals in Nestern oder Einflugöffnungen.
- Versuchen Sie keinesfalls, Nester mit Feuer, Rauch, Benzin oder anderen Mitteln selbst zu entfernen.
- Setzen Sie keine Insektenbekämpfungsmittel in Eigenregie ein.
- Decken Sie Speisen und Getränke im Freien möglichst ab.
- Kontrollieren Sie Getränke vor dem Trinken, insbesondere aus Dosen und Flaschen.
- Halten Sie Abfallbehälter geschlossen.
- Vermeiden Sie Barfußlaufen auf Wiesen mit Klee oder in Bereichen mit Fallobst.
- Halten Sie Kinder von Nestern und deren Flugbereichen fern.
- Fenster und Türen können durch Insektenschutzgitter gesichert werden.
Was tun bei einem Stich?
Die meisten Insektenstiche sind schmerzhaft, verlaufen jedoch ohne schwerwiegende Folgen.
- Kühlen Sie die betroffene Stelle möglichst schnell.
- Bei starken Beschwerden oder ungewöhnlichen Reaktionen sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.
- Bei bekannten Insektengiftallergien ist das verordnete Notfallset anzuwenden und gegebenenfalls medizinische Hilfe anzufordern.
- Bei Stichen im Mund- oder Rachenraum ist unverzüglich der Notruf 112 zu verständigen, da Erstickungsgefahr bestehen kann.
Besondere Hinweise für Allergiker
Personen mit einer bekannten Insektengiftallergie sollten besondere Vorsicht walten lassen:
- Meiden Sie blühende Pflanzen, Fallobst und andere Bereiche mit erhöhtem Insektenaufkommen.
- Tragen Sie bei Gartenarbeiten lange Kleidung, Handschuhe und festes Schuhwerk.
- Verzichten Sie möglichst auf stark parfümierte Kosmetikprodukte.
- Tragen Sie vorzugsweise helle Kleidung.
- Führen Sie Ihr ärztlich verordnetes Notfallset stets mit sich.
- Informieren Sie Angehörige oder Begleitpersonen über die Anwendung des Notfallsets.
Umsiedlung oder Entfernung von Nestern
Eine Entfernung oder Umsiedlung von Nestern kommt nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht, beispielsweise bei einer konkreten Gefährdung von Personen, etwa bei nachgewiesenen Allergien oder besonderen Gefahrenlagen.
Die Beurteilung und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen erfolgen durch zuständige Behörden, sachkundige Berater oder spezialisierte Fachfirmen unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Vorgaben.
Keine Zuständigkeit der Feuerwehr
Die Feuerwehr wird bei Wespen-, Bienen-, Hornissen- oder Hummelnestern grundsätzlich nicht tätig.
Da die Tiere unter gesetzlichem Schutz stehen, ist eine Entfernung oder Umsiedlung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und darf ausschließlich durch hierfür zuständige oder fachkundige Stellen erfolgen.
Die Feuerwehr greift nur in außergewöhnlichen Gefahrenlagen ein, wenn eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht und keine andere geeignete Hilfe rechtzeitig verfügbar ist.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen sowie Ansprechpartner und Berater zum Schutz und Umgang mit Wespen, Hornissen und Hummeln finden Sie unter:
Haftungsausschluss
Die vorstehenden Informationen und Verhaltensempfehlungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information der Bevölkerung.
Sie stellen keine Rechtsberatung dar und begründen keinerlei Ansprüche gegenüber der Feuerwehr. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Haftung übernommen. Maßgeblich sind stets die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die Entscheidungen der zuständigen Behörden.