Pressesprecher der Stadtfeuerwehr Springe

  1. Information und Betreuung der Medien

    • Informiert Presse und Öffentlichkeit über Einsätze, Lageentwicklung und Maßnahmen.

    • Arbeitet nach Weisung des Leiters der Feuerwehr oder des Einsatzleiters.

    • Bei Großschadenslagen in Abstimmung mit der zuständigen Behörde.

  2. Koordination der Medienarbeit

    • Zentralisierung und Abstimmung von Pressemitteilungen mit anderen Behörden und Einsatzkräften.

    • Sicherstellung der Kommunikation zwischen Einsatzleitung und Presse.

    • Festlegung von Presseverteilern und Ansprechpartnern.

  3. Dokumentation und Mitteilungen

    • Erstellung von Lageberichten und Pressemitteilungen mit standardisierten Inhalten: Einsatzzeit, Ort, Stichwort, Ablauf, eingesetzte Kräfte, Hinweise für die Bevölkerung.

    • Abstimmung von Inhalten, die personenbezogene Daten oder sensible Informationen betreffen.

  4. Regelungen am Einsatzort

    • Trägt zur Kennzeichnung eine grüne Funktionsweste mit „Pressesprecher“ oder „Pressebetreuung“.

    • Medienvertreter dürfen nur über den Pressesprecher oder durch ihn autorisierte Personen Informationen erhalten.

    • Sicherstellung, dass nur autorisierte Personen fotografieren oder filmen.

  5. Einhaltung von Vorschriften

    • Beachtung von Datenschutz, rechtlichen Vorgaben und ethischen Richtlinien.

    • Einschränkung von Pressearbeit bei Gefahr im Verzug, Ermittlungen oder besonderen sensiblen Einsätzen.

  6. Pflege der Medienkontakte

    • Regelmäßiger Kontakt zu lokalen, regionalen und überregionalen Medien.

    • Gleichberechtigte Behandlung aller Medien und Bereitstellung von Informationen zum gleichen Zeitpunkt.

  7. Unterstützung bei besonders medienrelevanten Einsätzen

    • ABC-Einsätze, größere Brände, Unfälle mit Todesfolge, spektakuläre Tierrettungen, Großübungen, Unfälle mit besonderem öffentlichen Interesse.