Sondersignalfahrt – Was Sie wissen sollten

Die meisten Einsätze der 12 Ortsfeuerwehren erfolgen unter Inanspruchnahme der §§35 und 38 der Straßenverkehrsordnung – anders gesagt: mit Blaulicht und Martinshorn.

Im Einsatzfall sind Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste und andere Hilfsorganisationen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit. Gleichzeitig gilt: Die Einsatzfahrzeuge müssen so bewegt werden, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Wie Sie reagieren sollten

Wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert, bedeutet das: alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen unverzüglich Platz machen.
Oft wird ein Einsatzfahrzeug erst in letzter Sekunde wahrgenommen – hektische Bewegungen und verwunderte Blicke sind die Folge. So vermeiden Sie das:

  1. Überblick verschaffen:
    Sehen Sie, von wo das Fahrzeug kommt, wohin es möchte und welche Ausweichmöglichkeiten bestehen.

  2. Ruhig und rechtzeitig reagieren:

    • Geschwindigkeit verringern

    • Möglichst weit rechts fahren

    • Gegebenenfalls auf Bürgersteige oder Grünflächen ausweichen (achten Sie auf andere Verkehrsteilnehmer!)

  3. Rückspiegel nutzen:
    Schauen Sie beim Weiterfahren in den Rückspiegel – oft folgen mehrere Fahrzeuge.

  4. Gegenverkehr beachten:
    Wird ein Einsatzfahrzeug auf der Gegenfahrbahn unterwegs, halten Sie möglichst weit rechts.

  5. An Ampeln richtig reagieren:
    Bei roter Ampel kann ein vorsichtiges Einfahren in die Kreuzung helfen, Platz zu schaffen. Beobachten Sie die Ampel – springt sie auf Grün, fahren Sie zügig weiter und machen Sie dann Platz.

  6. Rettungsgasse auf Autobahnen bilden:

    • Zweispuriger Ausbau: zwischen den beiden Fahrbahnen

    • Dreispurig: zwischen der linken und mittleren Spur

    • Nie wieder schließen!

  7. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Platz machen.

Besondere Hinweise zu Einsatzfahrzeugen

  • Eine Drehleiter benötigt etwa 10 m Länge und 2,5 m Breite plus 1 Meter rundherum für die Aufstellung.

  • Andere Einsatzfahrzeuge benötigen mindestens 50 cm rundherum zum Ausstieg und zur Gerätekontrolle.

Parken in engen Straßen

  • Laut §12 StVO ist das Halten in engen Straßen verboten.

  • Engstellen: Unter 3 m Straßenbreite (OLG Saarbrücken).

  • Folge: Wer ein Einsatzfahrzeug behindert, muss mit Bußgeld und Punkten rechnen.

Im Ernstfall:

  • Die Feuerwehr könnte rückwärts fahren, eine andere Straße benutzen oder mit dem „Vier-Mann/Vier-Ecken-Prinzip“ das Hindernis entfernen.

Tipp: Überlegen Sie vor dem Parken, welche Auswirkungen Ihr Fahrzeug im Notfall haben könnte. Parken Sie ggf. eine Straße weiter, um sicherzustellen, dass Rettungsfahrzeuge ungehindert passieren können.