Sondersignalfahrt – Was Sie wissen sollten
Die meisten Einsätze der 12 Ortsfeuerwehren erfolgen unter Inanspruchnahme der §§35 und 38 der Straßenverkehrsordnung – anders gesagt: mit Blaulicht und Martinshorn.
Im Einsatzfall sind Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste und andere Hilfsorganisationen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit. Gleichzeitig gilt: Die Einsatzfahrzeuge müssen so bewegt werden, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
Wie Sie reagieren sollten
Wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert, bedeutet das: alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen unverzüglich Platz machen.
Oft wird ein Einsatzfahrzeug erst in letzter Sekunde wahrgenommen – hektische Bewegungen und verwunderte Blicke sind die Folge. So vermeiden Sie das:
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Überblick verschaffen:
Sehen Sie, von wo das Fahrzeug kommt, wohin es möchte und welche Ausweichmöglichkeiten bestehen. -
Ruhig und rechtzeitig reagieren:
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Geschwindigkeit verringern
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Möglichst weit rechts fahren
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Gegebenenfalls auf Bürgersteige oder Grünflächen ausweichen (achten Sie auf andere Verkehrsteilnehmer!)
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Rückspiegel nutzen:
Schauen Sie beim Weiterfahren in den Rückspiegel – oft folgen mehrere Fahrzeuge. -
Gegenverkehr beachten:
Wird ein Einsatzfahrzeug auf der Gegenfahrbahn unterwegs, halten Sie möglichst weit rechts. -
An Ampeln richtig reagieren:
Bei roter Ampel kann ein vorsichtiges Einfahren in die Kreuzung helfen, Platz zu schaffen. Beobachten Sie die Ampel – springt sie auf Grün, fahren Sie zügig weiter und machen Sie dann Platz. -
Rettungsgasse auf Autobahnen bilden:
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Zweispuriger Ausbau: zwischen den beiden Fahrbahnen
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Dreispurig: zwischen der linken und mittleren Spur
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Nie wieder schließen!
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Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Platz machen.
Besondere Hinweise zu Einsatzfahrzeugen
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Eine Drehleiter benötigt etwa 10 m Länge und 2,5 m Breite plus 1 Meter rundherum für die Aufstellung.
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Andere Einsatzfahrzeuge benötigen mindestens 50 cm rundherum zum Ausstieg und zur Gerätekontrolle.
Parken in engen Straßen
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Laut §12 StVO ist das Halten in engen Straßen verboten.
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Engstellen: Unter 3 m Straßenbreite (OLG Saarbrücken).
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Folge: Wer ein Einsatzfahrzeug behindert, muss mit Bußgeld und Punkten rechnen.
Im Ernstfall:
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Die Feuerwehr könnte rückwärts fahren, eine andere Straße benutzen oder mit dem „Vier-Mann/Vier-Ecken-Prinzip“ das Hindernis entfernen.
Tipp: Überlegen Sie vor dem Parken, welche Auswirkungen Ihr Fahrzeug im Notfall haben könnte. Parken Sie ggf. eine Straße weiter, um sicherzustellen, dass Rettungsfahrzeuge ungehindert passieren können.